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Influencer & Steuern: Was das Finanzamt von dir will

1. Warum solltest du dich mit Steuern beschäftigen?

Ganz einfach: Weil du mit deiner Tätigkeit als Influencer oder Creator unternehmerisch handelst. Das heißt, du bist für das Finanzamt fast immer wie ein kleines Unternehmen – egal, ob du damit deinen Lebensunterhalt verdienst oder es nur als Hobby gestartet hast.

Sobald du regelmäßig Produkte bekommst, Werbung machst oder für Kooperationen bezahlt wirst, bist du „steuerpflichtig“. Und das ist keine Drohung, sondern Realität!

2. Was ist steuerpflichtig? Mehr als du denkst!

Es zählt nicht nur das Geld, das dir überwiesen wird. Fast alles, was du für deine Online-Tätigkeit erhältst, kann Einkommen sein:

  • Geld: Werbeverträge, Sponsoring, Affiliate-Provisionen, Streaming-Revenue.

  • Produkte: Kosmetik, Technik, Mode, Sneaker, Grills, Einladungen zu Restaurants, Reisen.

  • Dienstleistungen: Kostenlose Hotels, Flüge, Events, Streaming-Tools.

  • Donations/Geschenke: Selbst freiwillige Spenden deiner Fans können steuerpflichtig sein.

Wichtig: Auch wenn du nur ein Produkt erhältst und KEIN Geld fließt, sieht das Finanzamt das oft als „Einnahme“.

Ob du das Produkt behalten darfst, ist entscheidend. Was du nur testest und dann zurückgibst, ist meistens steuerfrei. Was du behalten darfst, zählt als Einnahme. Wert ist in der Regel der normale Verkaufspreis ohne Umsatzsteuer.

3. Was will das Finanzamt von dir?

Das Finanzamt erwartet, dass du:

  • Alles aufschreibst: Geld-Eingänge, Produkte, Dienstleistungen, Ausgaben.

  • Steuern anmeldest und bezahlst: Einkommensteuer, ggf. Umsatzsteuer und ab bestimmten Beträgen auch Gewerbesteuer.

  • Belege sammelst: Für alles, was du bekommst und was du ausgibst.

Machst du das nicht, kann es richtig teuer werden – Nachzahlungen, Zinsen, Strafverfahren. Also lieber zu früh als zu spät alles richtig machen!

4. Was kannst du steuerlich absetzen?

Du darfst Kosten von deinem Gewinn abziehen, wenn sie beruflich notwendig sind:

  • Technik & Software: Kamera, Mikrofon, Schnittprogramme, PC, Smartphone.

  • Büro, Studio, Miete: Räume, die du für Content nutzt (Achtung: Bei Homeoffice gibt’s Grenzen).

  • Reisen: Nur, wenn sie überwiegend beruflich sind. Wenn du privat anhängst, darfst du nur den beruflichen Teil absetzen. Für Familie und Freunde geht nix.

  • Equipment: Requisiten, Bühnenbild, Deko für Videos.

Aber:

Normale Kleidung (z. B. normale Sneaker oder Jeans) kannst du NICHT absetzen – selbst wenn du sie nur vor der Kamera trägst. Nur echte Berufskleidung (z. B. ein Kostüm, das du privat nie tragen würdest) ist absetzbar .

5. Dein Name und dein Account als „Wirtschaftsgut“

Wenn dein Name zur „Marke“ wird und du mit deinem Namen extra Deals machst (z. B. Lizenzverträge), kann das einen steuerlichen Wert haben. Aber: Erst, wenn du deinen Namen wirklich „verkaufst“ oder zur Nutzung lizensierst, wird das steuerlich interessant.

Viele Follower alleine reichen NICHT für einen steuerlichen Wert.

6. Wann bist du offiziell Unternehmer?

Schon mit wenigen regelmäßigen Kooperationen oder Einnahmen giltst du für das Finanzamt als Unternehmer oder Gewerbetreibender – egal, ob du das als Hobby oder als Beruf siehst. Dann musst du:

  • Ein Gewerbe anmelden (in vielen Fällen).

  • Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) oder sogar Buchführung machen.

  • Einnahmen und Ausgaben sauber trennen .

Achtung: Viele unterschätzen das! Es reicht schon, ein paar kostenlose Produkte regelmäßig zu bekommen – und du bist steuerlich im Game.

7. Gewerbesteuer und Umsatzsteuer

  • Gewerbesteuer wird fällig, wenn dein Gewinn als Einzelunternehmer über 24.500 € liegt. Für GmbHs oder UGs gibt’s keinen Freibetrag .

  • Umsatzsteuer: Wenn du regelmäßig Werbung machst oder Produkte vorstellst, bist du Unternehmer im Sinne der Umsatzsteuer. Die Kleinunternehmerregelung gilt nur, solange du im Jahr unter bestimmten Umsatzgrenzen bleibst (2024: 22.000 €, künftig mehr). Achtung: Überschreitest du die Grenze, wird’s automatisch komplizierter – und du musst Umsatzsteuer auf deine Rechnungen packen.

8. Influencer Task Force – Das große Auge sieht alles

Die Finanzverwaltung ist längst nicht mehr blind für das, was online passiert. In vielen Bundesländern gibt es inzwischen eigene „Influencer Task Forces“ oder spezialisierte Steuerprüfer, die gezielt nach Influencern, Creators und Streamern suchen.

Sie kontrollieren Social Media, checken Kooperationspostings, fordern von Agenturen und Brands Listen an und gleichen alles mit Steuermeldungen ab. Es gibt auch spezielle Projekte, bei denen z. B. bekannte Grill-Influencer, Beauty-Blogger oder Reise-Creators systematisch überprüft wurden .

Fazit:

Das Argument „Ich wusste das nicht“ zählt immer weniger. Gerade bekannte Gesichter aus Social Media stehen mittlerweile auf dem Zettel. Unwissenheit schützt nicht vor Nachzahlungen, Bußgeldern oder im schlimmsten Fall Steuerstrafverfahren!

9. Zusammengefasst: Was solltest du tun?

  • Melde alles rechtzeitig an – egal ob Geld, Produkt, Reise, Einladung oder Gutschein.

  • Führe Buch über Einnahmen und Ausgaben.

  • Lass dich beraten, bevor du groß einsteigst – am besten von jemandem, der Erfahrung mit Influencern hat.

  • Sei ehrlich zum Finanzamt – lieber zu viel angeben als zu wenig.

Gesetzliche Grundlagen & Quellen (Stand: Juli 2024)

  • Finanzministerium Schleswig-Holstein, Erlass vom 2.7.2024, VI 3010 – S 2240 – 190

    (Ertragsteuerrechtliche Behandlung von digital agierenden Steuerpflichtigen – Influencer)

    [Quelle, Details in NWB DAAAJ-74283]

  • BBK 20/2024, NWB RAAAJ-76685, Rüdiger Happe, „Influencer im Steuerrecht“

    (Praktische Beispiele, Fokus: Einnahmen, Bewertung, Task Force)

  • StuB 2/2025, NWB BAAAJ-82900, Prof. Dr. Tina Hubert, „Ertragsteuerliche Fallstricke bei Einkünften von Influencern“

    (Kernpunkte zu Abgrenzung, Namensrecht, Gewerbesteuer, Task Force)

  • EStG, UStG, GewStG

    (Einkommensteuergesetz, Umsatzsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz – alles offizielle deutsche Gesetze)

  • E-Mail-Auskunft von Steuerkanzlei (2024)

    (Klarstellungen zur Behandlung von Gratisprodukten und Vertragsgestaltung)

Stand: Juli 2024

Für Fragen oder konkrete Hilfe – immer einen Steuerberater fragen, der sich mit Influencern & Social Media auskennt.